Gemeindewerke GWW Waging am See
Weiterhin ausufernde Rechts-, Beratungs- und Prüfkosten - allein 216.159,41 € im Jahr 2025
Im Jahr 2024 waren es mit 267.127,89 € noch mehr!
Wer macht sich hier die Taschen voll?
! Fast eine halbe Million in zwei Jahren !
HEIZKRAFTWERK TETTENHAUSEN II
Netzverluste 2025 bei fast 34%
? Wer hat hier wen an der Nase herumgeführt ?
! Gewinne privatisieren - Verluste sozialisieren !
ERGEBNIS
...
Preiserhöhung 2026 "WÄRME"
Bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaushalt (18 MWh/11KW) ergeben sich daraus dann Wärmekosten von jährlich ca. 4.000,- €
! Preis unbillig wegen ineffizienter Betriebsführung !
Da jede einseitige Preisanpassung des Versorgers regelmäßig der Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB unterliegt, hat der Wärmekunde derzeit auch bereits die Möglichkeit, die inhaltliche Rechtmäßigkeit der Anpassung überprüfen zu lassen. - Zusätzlich hat der Kunde nach dem heutigen Stand wirksame Ausstiegsrechte nach §3 der AVBFernwärmeV.
AVBFernwärmeV §3 Abs. 2
"...., oder eine Kündigung des Versorgungsvertrages mit zweimonatiger Frist vornehmen, ... sofern er die Leistung durch den Einsatz erneuerbarer Energien ersetzen will. Er hat zu belegen, dass erneuerbare Energien eingesetzt werden sollen."
Dreijahreslösung für unwirksame Preise
Mit einem Urteil vom 20.12.2023 (Az.: VIII ZR 309/21) hat der BGH seine ständige Rechtsprechung bestätigt, dass auch bei Fernwärmelieferungsverträgen, bei denen der Kunde längere Zeit Preiserhöhungen unbeanstandet hingenommen hat, nun aber auch für länger zurückliegende Zeitabschnitte die Unwirksamkeit der Preiserhöhungen geltend macht, dies innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Zugang der jeweiligen Jahresabrechnung, in der die Preiserhöhung erstmals berücksichtigt worden ist, beanstanden muss.
! Zur Info - wie es auch gehen könnte !
Preisblatt Fernwärme 2026 - Gemeinde Ainring
Das zusätzlich noch schöngerechnete Defizit 2024 in der GWW-Sparte "Wärme" beträgt
-267.000,- €
Man kann schon gespannt sein, von wem sich die dafür Verantwortlichen am Ende das fehlende Geld holen wollen!
? z.B. über die Abwassergebühren und/oder weitere Kreditaufnahmen zum Defizitausgleich ?
Auszug aus GWW-Jahresabschluss 2023
Ja so war´s in der Marktgemeinde Waging!
! nichts hören - nichts sehen - nichts sagen !
weitere Auszüge aus GWW-Sachstandsbericht 2019
...
...
...
...
...
...
...
...
Die Folgekosten von vorsätzlicher Fehlplanung sowie anhaltender Spezl-/Misswirtschaft tragen nun regelmäßig die geschädigten Bürger über Gebührenerhöhungen und Leistungskürzungen.
Von den desaströsen Zuständen in den Gemeindewerken Waging GWW durfte die Öffentlichkeit bisher kaum etwas erfahren. Kollusives Handeln lebt ohnehin vom heimlichen, rechtswidrigen Zusammenwirken.
Profiteure der strukturellen Korruption sind regelmäßig in den kommunalen Gremien sowie deren politischen und persönlichen Umfeld zu finden.
Geschäftsleitungsbeiräte im Maschinenring Laufen
bis 2016: Heinrich Thaler
- in Doppelfunktion als Werkleiter Gemeindewerke GWW
ab 2016: Martin Dandl - Gemeinderat, 2. Bürgermeister bis 04/26
! Die "alternativlose" Bürgergeldverwertungsanlage !
Nach dem Motto:
"Je mehr wir den Tettenhausener Erdboden heizen, umso mehr kann sich der Waginger Bürger daran finanziell beteiligen"
Der falsche Ingenieur Anton Stadler und der falsche Architekt Ludwig Kleißl planen in Abstimmung mit Vertretern und Mitgliedern des Maschinenrings Laufen vorauseilend eine völlig dilettantische Bürgergeldverwertungsanlage.
Blöd nur, dass es zu diesem Zeitpunkt noch eine laut dem ehemaligen Werkleiter Heinrich Thaler zufriedenstellend arbeitende Bestandsanlage gibt. Das hatte sich aber mit dem immer noch ungeklärten Brandereignis am 19.11.2015 dann irgendwie von selbst erledigt.
Bis heute kann die Marktgemeinde Waging dem interessierten Bürger keine belastbare Auskunft darüber geben, was die fachgerechte Brandursachenermittlung tatsächlich erbracht hat. Auch nicht, ob eine fahrlässige oder vorsätzliche Brandstiftung als ursächlich festgestellt wurde.
Trotz widerlegter Wirtschaftlichkeitsberechnung des Planungsbüros Stadler und den völlig ungeklärter Rechtspositionen zur Wärmeabnahme, treiben Ex-Bürgermeister Herbert Häusl, Ex-Werkleiter Heinrich Thaler und Konsorten das Projekt mit allen Mitteln und ohne Rücksicht auf das vom TFZ, Straubing schon 2016 prognostizierte wirtschaftliche Desaster weiter voran.
Wie in den dokumentierten Vorabsprachen vorgesehen, entscheidet der Maschinenring Laufen nach der Inbetriebnahme "völlig überraschend" das mutmaßlich frisierte Vergabeverfahren zur Hackschnitzelbelieferung für sich. Die vier handverlesenen Mitanbieter werden ihrer rechtswidrig zugedachten Rolle bereitwillig gerecht. - Sonst hätte das ganze "Kasperltheater" ja gar keinen Sinn gemacht!
Bis dahin ist der Plan der Projektbeteiligten schön aufgegangen. Doch in ihrem Eifer hatten sie vergessen, dass irgendjemand die Folgekosten für das kollusive Zusammenwirken tragen muss. Die allgemeine Begeisterung für das "geniale" Spezlwirtschaftsprojekt hält sich mittlerweile in Grenzen.
Die Änderungskündigungen, die den getäuschten Wärmeabnehmern im Herbst 2024 auf Basis einer äußerst kostspieligen Beratungsleistung und unter Vortäuschung falscher Tatsachen vorgesetzt wurden, werden sich letztlich sowohl als peinliche Rohrkrepierer als auch als „Sargnagel” für die hochdefizitäre, hackschnitzelbasierte Wärme- versorgung herausstellen. Die von vornherein absehbare „ Abstimmung mit den Füßen “ wird sich in den nächsten Jahren fortsetzen. Kaum ein Wärmeabnehmer wird den zunehmend ineffizienten Betrieb der Fernwärmeversorgung dauerhaft mitfinanzieren wollen.
Der für die misslungenen Vertragsanpassungen mitverantwortliche GWW-Werkleiter Markus Spiegelsberger hat es vorgezogen, die Gemeindewerke GWW wieder zu verlassen. Der noch während seiner Amtszeit initiierte Versuch, einem kritischen Bürger den bestehenden Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung zu widerrufen, ist im Juli 2025 vor dem OLG München kläglich gescheitert.
Auch wenn man zur Wahrung des Scheins in der Marktgemeinde Waging anhaltend bestrebt ist, institutionelles Versagen sowie regelmäßiges Organisationsverschulden vor der Öffentlichkeit zu verbergen, ändert das am Ende nichts daran, dass die schädlichen Auswirkungen von dilettantischer Schlechtleistung, eklatantem Fehlverhalten und kollusivem Zusammenwirken irgendwann dann doch ans Tageslicht kommen.
Ob im weiteren Verlauf bei hinreichend substantiierter Sachverhaltsklärung dann auch relevante Tatbestandsmerkmale wie Wettbewerbsbeschränkung, Strafvereitelung oder Urkundenfälschung festzustellen sind, ist ohnehin Aufgabe der Staatsanwaltschaft.
Da war doch noch was
! Schneller als die Feuerwehr !
https://www.youtube.com/watch?v=ndSKBrgsvC8
Da wird schon gelöscht, bevor die Sirene zu Ende ist.