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Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen!
Anwaltliches Einschüchterungsschreiben der Marktgemeinde Waging
"De Denhausa"-Wärmeabnehmer sollen nun für die vorsätzliche Fehlplanung und die anhaltende Misswirtschaft bezahlen
! Selbst schuld, wer sich das gefallen lässt!
! Eingeleitetes Verfahren LMG !
regelmäßig ungeeichte Wärmemengenzähler
Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebes "Gemeindewerke" am 01. August 2024
Offener Brief an den Marktgemeinderat vom 17.08.2022
Gemeindewerke Waging GWW verschleppter
Jahresabschluss 2021
! Viele Fragen - keine Antworten !
Gemeindewerke Waging GWW
Kommunale Hetzkampagne gegen einen Gemeindebürger
Gebührenerhöhungen finanzieren vorsätzlich herbeigeführtes Defizit
So schaud´s aus -
! traurig aber wahr !
Der "geniale" Plan:
Geschäftsleitungsbeiräte im Maschinenring Laufen
Das traurige Ergebnis:
! Gewinne privatisieren !
! Verluste sozialisieren !
- Millionengrab -
Heizkraftwerk Tettenhausen II
Widerspruch "Wärmegebühren"
Höchst dubioses Brandereignis vom 19.11.2015
? fahrlässig oder vorsätzlich ?
CO2-, Feinstaub- und Dreckschleuder
! vorsätzlich defizitär !
Kostenwahrheit zur Bürgergeldverwertungsanlage
Der Prüfbericht zum GWW-Jahresabschluss 2018
zeigt den mit kollusiven Zusammenwirken gepaarten Dilettantismus in den Gemeindewerken Waging und deren Aufsichtsorganen.
6.3 Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
"Sorgenkind"
HKW Tettenhausen II
Ablehnungsbescheid TFZ, Straubing wegen fehlender Wirtschaftlichkeit vom 14.06.2016
Die Expertenbestätigung (TFZ, Straubing) der drohenden Unwirtschaftlichkeit ist den Gemeindewerken Waging seit 2016 bekannt - Der tatsächliche Inhalt des Ablehnungsbescheides wurde bisher verschwiegen, um die Waginger Bürger über das erwartbare wirtschaftliche Desaster hinwegzutäuschen.
Der damalige gesetzliche Vertreter der Gemeindewerke Waging Herbert Häusl, hat trotz Kenntnis über den Inhalt des Schreibens vom 14.06.2016 es entgegen aller Sorgfaltspflicht unterlassen, die abenteuerliche Wirtschaftlichkeitsberechnung des falschen Ingenieurs Anton Stadler von fachlich qualifizierter Stelle überprüfen zu lassen. Die eindeutige Expertenbeurteilung wurde zum Schaden der Bürger, sowie zum Schaden der notarvertraglich zwangsgebundenen Wärmeabnehmer auch vom Gemeinderat bereit- und mutwillig ignoriert. - Bis heute wird versucht, die tatsächlichen Umstände zur Planung, dem Betrieb und der Kalkulation des Spezlwirtschaftsprojektes gegenüber der Öffentlichkeit zur verschleiern.
Heizkraftwerk Tettenhausen I - Erdbodenheizung 1.0
Welches konkrete Ergebnis hat das Brandursachenmittlungsverfahren erbracht?
Dass die Staatsanwaltschaft Traunstein keine klärende Auskunft zum Ermittlungsverfahren wegen Brandstiftung erteilen kann ist verwunderlich. Somit wird die Öffentlichkeit so schnell nicht erfahren können, was das gegenständliche Brandursachenermittlungsverfahren tatsächlich ergeben hat. - Falls es dieses jemals gegeben hat.
Vermutlich würde es die vom hochdefizitären Neubau wirtschaftlich betroffenen Gemeindebürger interessieren, wodurch am 19.11.2015 die bis zum Brandereignis zufriedenstellend arbeitende Altanlage nachweislich zerstört wurde.
https://www.youtube.com/watch?v=ndSKBrgsvC8